Formblatt | Prozesszuordnung: KP3 |
Teilnehmervertrag, AZAV FB4 | Stand: 24.08.2022 | Revision: A
Teilnehmervertrag, (AZAV FB4, Stand:24.08.2022 Revision:A)
§1 Vertragszweck Der Teilnehmende beauftragt den Bildungsträger zur Durchführung einer Weiterbildung (siehe oben) unter Beachtung der besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung.
§2 Erreichter Abschluß/Prüfende Stelle Der Teilnehmer erhält über den Abschluss der Maßnahme ein Trägerzertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.
§3 Wöchentliche Ausbildungszeit, Ferien Die wöchentliche Weiterbildungszeit beträgt mindestens 30 Unterrichtseinheiten und ist wie folgt verteilt Mo - Fr 9:30 bis 16:30 Uhr, bzw.14:30 bis 21:00 Uhr, insgesamt 8 UE/tgl. = 40 UE/wchtl. mit Pausenzeit von insg. 60 Minuten
Es gibt folgende Ferienregelung: bei Maßnahmen über 6 Monate Dauer 2 Arbeitstage pro Monat zu festgelegten Zeiten
§4 Lehrgangskosten Die Lehrgangskosten setzen sich zusammen aus den Unterrichtsgebühren (Theorie und Praxis), inklusive Kosten einer Prüfung jeder Art, kostenpflichtige Nachweise. Lernmittel stellt der Bildungsträger für die Dauer der Maßnahme zur Verfügung und wenn in den Erhebungsunterlagen ausdrücklich festgelegt ist, können Lernmittel auch in das Eigentum des Teilnehmers übergehen. Die Abrechnung über Bildungsgutschein erfolgt direkt mit dem Kostenträger.
§5 Vorzeitige Beendigung/Kündigung Der Teilnehmer kann generell bis zum Maßnahmenbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei Nichtförderung. Der Bildungsträger behält sich ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass die Gruppe nach ökonomischen Gesichtspunkten notwendige Teilnehmerzahl nicht erreicht. Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund (z.B. bei Arbeitsaufnahme oder bei dauerhafter Krankheit) kostenfrei fristlos kündigen. Die reguläre Kündigung nach §649 BGB ist mit Frist von 14 Tagen zum letzten Tag des Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich oder in einem persönlichen Online-Account erfolgen. Der Bildungsträger behält sich die Möglichkeit der Kündigung in Absprache mit dem Kostenträger offen.
§6
Pflichten des Maßnahmeträgers
Der Träger der Bildungsmaßnahme verpflichtet sich:
alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind, erwachsenengerecht in geeigneter Form und an geeigneten Ausbildungsplätzen nach Lehrplan zu vermitteln.
nur qualifiziertes Personal für die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen zu beauftragen.
dem Auszubildenden nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen. §7 Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben,
an alle Maßnahmen regelmäßig teilzunehmen
aktiv im Rahmen der Umschulungs-/Fortbildungsmaßnahme mit anderen Personen, insbesondere dem Lehrpersonal zusammenzuarbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen.
die Ausstattung der Bildungsstätte sorgsam zu behandeln. Die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung des Betriebes betreffen, zu beachten und einzuhalten.
an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
beim Fernbleiben von der Maßnahme unter Angabe von Gründen dem Bildungsträger unverzüglich Nachricht zu geben. Im Krankheitsfall ist spätestens am 3. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
§8 Nebenabreden
Rechtswirksame Nebenabreden, die das Ausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung zu diesem Ausbildungsvertrag getroffen werden.
§9 Berufsgenossenschaft Der Bildungsträger trägt Sorge dafür, dass der Teilnehmer für die Zeit der Maßnahme bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert ist.
§ 10 Datenschutz Die Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Infoblatt zu Datenschutz der AIT-TR GmbH*, das mit dem Schulungsvertrag dem Teilnehmer übergeben wird. Danach ist die AIT-TR GmbH berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und deren Erfüllung erhaltenen Daten der Interessenten bzw. Vertragspartner gemäß deutschem Datenschutzrecht und Datenschutzrecht der EU zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig erscheint oder rechtlich geboten ist. Die AIT-TR GmbH ist berechtigt, diese Daten auch Dritten in dem für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang zur Verfügung zu stellen. Weiterhin kann der Träger zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Tätigkeit nach Absprache mit dem Teilnehmer Daten an potenzielle Arbeitgeber weitergeben. Mit meiner Unterschrift nehme ich (Teilnehmende/r) die Datenschutzhinweise gemäß Infoblatt* zur Kenntnis und erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten von der AIT-TR GmbH zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in Form der in der Einrichtung genutzten Datenerhebungssysteme (Handakte, Datenträger) gespeichert werden dürfen. Die gespeicherten Daten dürfen nur mit meiner Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Ich weiß, dass ich diese Erklärung jederzeit widerrufen kann. Auf mein Widerspruchsrecht wurde ich hingewiesen. Mit meiner Unterschrift erkläre ich (Teilnehmende/r) mich damit einverstanden, dass die AIT-TR -MitarbeiterInnen mich unter meinen Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail auftragsbezogen zur Vertragserfüllung kontaktieren dürfen. *Anlagen: Infoblatt Datenschutz - Information für die Teilnehmenden unter dem Link https://www.ait-tr.de/dsvgo